12.6.2. UVV Verdichter (VBG 16)



§ 12 Abs.3 : Maximal zulässiger Schalldruckpegel 85 dB(A) bei Aufstellung in Arbeitsräumen. Die Geräuschmessung erfolgt nach DIN 45635 am Arbeitsplatz.

Anmerkung

Unter Arbeitsräumen sind nicht Arbeitsbereiche von Verdichterstationen zu verstehen, auch dann nicht, wenn in ihnen längere Zeit Tätigkeiten zur Instandhaltung ausgeführt werden.