14.1. Einführung


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Bild 14.1: Die CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen ist der Technische Reisepaß einer Maschine. Seit dem 1.Januar 1995 dürfen Maschinen und Anlagen im EU-Raum nicht mehr verkauft oder auf Messen ausgestellt werden, wenn das CE-Zeichen fehlt.

Dies bedeutet, daß die Maschinen bzw. Anlagen der EG-Richtlinie "Maschinen" und den zusätzlichen EG-Richtlinien, Vorschriften und Normen entsprechen müssen.


Für Kompressoren sind das im wesentlichen :
  • Maschinenrichtlinie 89/392/EWG (ab 1.1 1995)
  • Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG (ab 1.1.1997)
  • EMV-Richtlinie 89/336/EWG (ab 1.1.1996)
  • Richtlinie über einfache unbefeuerte Druckbehälter 87/404/EWG