12.6.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundes: TA-Lärm


<BR>In der TA-Lärm sind Immissionsrichtwerte für Gewerbe- und Wohngebiete festgelegt. Sie geben den maximal zulässigen Schalldruckpegel in der entsprechenden Umgebung an. Dabei ist sowohl der Verkehrs- als auch der von der Industrie verursachte Lärm zu berücksichtigen.

Ort der Messung :

0,5 m vor dem geöffneten Fenster des vom Lärm am stärksten Betroffenen.

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