<BR> | In der TA-Lärm sind Immissionsrichtwerte für Gewerbe- und Wohngebiete festgelegt. Sie geben den maximal zulässigen Schalldruckpegel in der entsprechenden Umgebung an. Dabei ist sowohl der Verkehrs- als auch der von der Industrie verursachte Lärm zu berücksichtigen.
Ort der Messung :
0,5 m vor dem geöffneten Fenster des vom Lärm am stärksten Betroffenen.
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