14.1.2. Anwendungsbereiche



Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie sind eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist, sowie von Betätigungsgeräten, Steuer- und Energiekreisen, die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind.

Sicherheitsbauteile wie z.B. Zweihandschaltungsbauteile fallen ebenfalls unter die Richtlinie. Der Begriff der "Maschine" ist also sehr weit gefaßt.

Ausgenommen von der Maschinenrichtlinie sind eine Reihe von Einrichtungen, die ausdrücklich genannt werden. Hierzu zählen u.a. Maschinen, deren einzige Kraftquelle die menschliche Arbeitskraft ist.

Elektrisch betriebene Kompressoren der Firma BOGE fallen also eindeutig unter die Maschinenrichtlinie.