14.2.1. CE-Kennzeichnung


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Bild 14.3: Die CE-Kennzeichnung
Mit Unterzeichnung der EG-Konformitäts- bzw. Herstellererklärung ist der Hersteller berechtigt, an die Maschinen die CE-Kennzeichnung anzubringen.

Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" und ggf. der Angabe der Stelle, die die Konformität überprüft hat. Sie muß gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein. Die Mindesthöhe muß 5mm betragen. Bei kleinen Maschinen kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden.

Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitäts- oder Sicherheitszeichen. Man kann die Kennzeichnung als Marktzulassungszeichen oder als Reisepaß verstehen. Sie ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb des EG-Binnenmarktes.