9.7. Kennzeichnung von Rohrleitungen


<BR>Rohrleitungen müssen nach VBG 1 § 49 und der DIN 2403 entsprechend des Durchflußmediums deutlich gekennzeichnet werden. Eine eindeutige Kennzeichnung erleichtert auch die sachgerechte Instandhaltung, die Planung von Erweiterungen und die Brandbekämpfung.

Die Kennzeichnung soll auf Gefahren hinweisen, um Unfälle und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Darüber hinaus erleichtert eine entsprechende Kennzeichnung das Verfolgen der Rohrleitungen bei unübersichtlicher Leitungsführung. Aus diesem Grund sollte außerdem immer die Durchflußrichtung des Mediums angezeigt werden.


Die Kennzeichnung erfolgt durch Kennzahlen (Gruppen) und Farben, die in der DIN 2403 festgelegt sind.
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Bild 9.18: Kennzeichnungsschilder mit Klartext
Die farbliche Kennzeichnung und die Kennzeichnung durch Beschriftungen hat an bestimmten Stellen zu erfolgen :
  • Am Anfang der Rohrleitung durch Beschriftung.
  • Am Ende der Rohrleitung durch Beschriftung.
  • An Abzweigungen durch Beschriftung.
  • An Wanddurchführungen durch Beschriftung.
  • An Armaturen und Verteilern durch Beschriftung.
  • Farbliche Kennzeichnung an der gesamten Leitungslänge durch Farbringe oder durchgehende Lackierung.
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Bild 9.19: Kennzeichnungsschilder mit Kennzahlen