14.1.1. EG-Maschinenrichtlinie


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Bild 14.2: Die Staaten der Europäischen Gemeinschaft
Unter den EWG-Richtlinie spielt die "Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Maschinen" (89/392/EWG), kurz Maschinenrichtlinie, eine zentrale Rolle.

Sie regelt nicht die Maßnahmen für einzelne Produktgruppen, sondern stellt übergreifende grundlegende Sicherheitsanforderungen für die unter ihren Geltungsbereich fallenden Maschinen und Anlagen.


Die Forderungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes an Maschinen sind im Anhang I der Maschinenrichtlinie enthalten und bilden die eigentliche Arbeitsgrundlage für die Hersteller.

In Deutschland wurde die Maschinenrichtlinie mit der 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) in nationales Recht umgesetzt.