10.3.5.2. Erforderliche Zuluftöffnung bei künstlicher Belüftung



Bei der künstlichen Belüftung bestimmt der Abluftventilator die Größe der Abluftöffnung.

Die erforderliche Öffnung für einen Abluftventilator ist üblicherweise erheblich kleiner als die Abluftöffnung bei natürlicher Belüftung.


Die Größe der Zuluftöffnung AZU ist von der Ventilatorleistung V und der maximalen Strömungsgeschwindigkeit vS in der Zuluftöffnung abhängig.

Vorzugsweise sollte mit einer Strömungsgeschwindigkeit
vS=3m/s gerechnet werden. Ergeben sich jedoch baulich nicht realisierbare Zuluftöffnungen ist auch eine Strömungsgeschwindigkeit vS=5m/s zulässig.

Mit Hilfe der folgenden Formel wird die minimale Größe der Zuluftöffnung berechnet :



    Azu = minimale Fläche der Abluftöffnung [m³]
    = Ventilatorleistung [m³/h]
    v
    S = maximale Strömungsgeschwindigkeit [m/s]

Hinweis

Bei der Auswahl von Abluftventilatoren ist zu beachten, daß der Kühlluftstrom den selben physikalischen Gesetzen unterworfen ist, wie die Druckluft. Auch bei strömender Kühlluft in Kanälen und Öffnungen kommt es bei zunehmender Strömungsgeschwindigkeit zu erhöhtem Staudruck Dp (Druckverlust). Ein Ventilator kann nur einen Staudruck überwinden, der unterhalb seiner definierten Flächenpressung liegt. Ist der Staudruck höher als die Flächenpressung des Ventilators, kommt kein Volumenstrom mehr zustande.

Der maximale Staudruck wird aus der Form und der Größe der Zu- und Abluftöffnung mit den dazugehörigen Kanälen (wenn vorhanden) bestimmt. Auch die Strömungsgeschwindigkeit muß berücksichtigt werden.


Bei einfachen Öffnungen ohne ungünstige Umleitung (Kanalführung) kann ein Dp = 100 Pa (10 mm WS) angenommen werden.