| Für Räume, in denen Kompressoren mit Öleinspritzkühlung aufgestellt werden sollen, gelten folgende Vorschriften:
- Bei Kompressoren mit Motorleistungen über 40 kW muß der Betriebsraum besonders brandgeschützt sein.
- Kompressoren mit Motorleistungen über 100 kW müssen in einem separaten, brandgeschützten Raum aufgestellt werden.
Anforderungen an brandgeschützte Betriebsräume:
- Wände, Decken, Fußböden und Türen müssen mindestens in der Feuerschutzklasse F30 ausgeführt sein.
- Im Betriebsraum dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden.
- Der Fußboden um den Kompressor herum muß aus nicht brennbarem Material bestehen.
- Auslaufendes Öl darf sich auf dem Fußboden nicht ausbreiten.
- Im Umkreis von mindestens drei Metern um den Kompressor dürfen sich keine entzündlichen Stoffe befinden.
- Über dem Kompressor dürfen keine brennbaren Anlagenteile wie Kabeltrassen verlaufen.
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