10.2.7. Aufstellungsbedingungen von Druckluftbehältern



Bei der Aufstellung eines Druckluftbehälters sind bestimmte Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
  • Druckluftbehälter müssen vor Beschädigungen durch mechanische Einwirkungen (z.B. herabfallende Gegenstände) geschützt sein.
  • Der Druckluftbehälter und seine Ausrüstung müssen von einem sicheren Stand aus zu bedienen sein.
  • Schutzbereiche und Schutzabstände sind einzuhalten.
  • Der Druckluftbehälter muß sicher stehen. Er darf sich auch durch äußere Kräfte nicht verlagern oder neigen. Das schließt auch das zusätzliche Gewicht bei der Druckprüfung ein! Bei großen Druckluftbehältern ist unter Umständen ein verstärktes Fundament notwendig.
  • Das Fabrikschild muß gut erkennbar sein.
  • Druckluftbehälter müssen angemessen gegen Korrosion geschützt sein.
  • Stehende Behälter werden liegend in die Kompressorräume gebracht und anschließend über zwei Füße aufgerichtet. Bei der Bemessung der Behälterhöhe ist somit die Diagonale des Behälters (Aufrichthöhe) zu berichsichtigen. Ist sie geringer als die Raumhöhe kann der Behälter nicht aufgerichtet werden.